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Die Kontroverse um Galenica und “Medikamente für Nichts”

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Warum die Galenica ein Medikament für «Nichts» schützen lässt

  • Diskussion über den Patentschutz von „Medikamenten für Nichts“
  • Hintergrund zu Galenica und der pharmazeutischen Industrie
  • Kritik an der Praxis des „Evergreening“
  • Ethische Überlegungen zum Patentschutz
  • Wirtschaftliche Beweggründe für den Schutz von symptomlindernden Mitteln

Inhaltsverzeichnis

Hintergrund: Medikamentenschutz und Galenica

Galenica, ein vertrauenswürdiger Name in der pharmazeutischen Industrie, ist bekannt für seine breite Palette an Medikamenten, darunter sowohl rezeptpflichtige als auch freiverkäufliche Produkte. In der Pharmabranche ist der Schutz geistigen Eigentums, insbesondere durch Patente, ein unverzichtbarer Bestandteil der Geschäftsstrategie. Patente bieten nicht nur eine Möglichkeit, Investitionen in Forschung und Entwicklung abzusichern, sondern ermöglichen es Unternehmen auch, Marktdominanz zu erlangen.

Ein Patent kann für alles von neuen Darreichungsformen bis hin zu bestimmten Anwendungsbereichen alter Wirkstoffe erteilt werden, selbst wenn die therapeutische Wirksamkeit wenig aussagekräftig erscheint. Diese Praxis hat jedoch zu einer Besorgnis geführt, dass die Branchenregeln genutzt werden, um Produkte zu schützen, deren Nutzen in Frage gestellt wird.

Bezug zum Ausdruck «Medikament für Nichts»

Der Ausdruck „Medikament für Nichts“ hat sich in den letzten Jahren in der medizinischen und wirtschaftlichen Diskussion etabliert, insbesondere in Verbindung mit symptomlindernden Medikamenten wie Neocitran, das gegen Erkältungs- und Grippesymptome eingesetzt wird. In einem Artikel der Luzerner Zeitung wird kritisiert, dass Neocitran zwar Symptome lindert, aber letztlich keine „echte“ Heilung bietet, da das Immunsystem die Infektion selbst bekämpfen muss.

Diese letztlich journalistisch zugespitzte Interpretation verdeutlicht eine Realität der modernen Pharmakologie: Viele Medikamente erfüllen nicht die Erwartung, Krankheiten zu heilen, sondern konzentrieren sich darauf, das Leiden zu lindern. Aber während die sieht auch kein Beleg vor, dass Galenica einen direkten Patentschutz für „leere“ Medikamente beantragt oder durchgesetzt hat, stellt die Diskussion eine interessante kritische Perspektive auf die Industrie dar.

Patentschutz auf scheinbar banale Innovationen

In der Pharmaindustrie ist es nicht ungewöhnlich, dass Unternehmen Patente auf vermeintlich banale oder offensichtliche Veränderungen anmelden, wie z.B. neue Formulierungen oder Anwendungsgebiete für bestehende Wirkstoffe. Diese Praxis, bekannt als „Evergreening“, zielt häufig darauf ab, die Patentlaufzeit zu verlängern, was für die Unternehmen oft von großem wirtschaftlichem Vorteil ist. Kritiker sehen hierin den Versuch, potenziell wertlose Produkte vor der Konkurrenz zu schützen und somit die Frage aufzuwerfen, ob diese Medikamente tatsächlich einen echten Zusatznutzen bieten.

Die Regelungen, die solche Patente unterstützen, können es den Unternehmen ermöglichen, Schutzrechte auf Produkte zu erlangen, deren Wirkung im Vergleich zu bereits bestehenden Therapieansätzen minimal ist.

Schutz aus wirtschaftlichen Gründen

Die Entscheidung von Galenica und anderen Pharmaunternehmen, Patente auf Medikamente anzumelden, die möglicherweise als „Medikamente für Nichts“ bezeichnet werden könnten, ist oft durch wirtschaftliche Überlegungen motiviert. Diese Schutzstrategien bieten mehrere Vorteile:

  • Wettbewerbsschutz: Durch Patente auf neue oder modifizierte Produkte können Unternehmen sicherstellen, dass ihre Entwicklungen nicht sofort von Konkurrenten reproduziert werden. Dies ist besonders relevant in einem wettbewerbsintensiven Markt, wo der Wettbewerb um neue Therapien und Produkte enorm ist.
  • Vermarktungsvorteile: Ein geschütztes Produkt bietet das Recht auf exklusiven Verkauf, was eine attraktive Möglichkeit darstellt, die Margen zu sichern. Ohne den Druck konkurrierender Hersteller können Unternehmen oft einen höheren Preis für ihre Produkte verlangen.
  • Marktsicherung: Selbst Produkte, die lediglich Symptome lindern, erwirtschaften signifikante Umsätze – eine Tatsache, die Galenica und ähnliche Unternehmen nicht ignorieren können. Das Potenzial für Gewinne bei diesen Präparaten ist oft groß genug, um sie für das Unternehmen nachhaltig zu machen.

Fazit

Es ist entscheidend anzumerken, dass es keine substantiellen Beweise dafür gibt, dass Galenica explizit ein Medikament für „Nichts“ geschützt hat. Der Begriff scheint eher eine Übertreibung und eine kritische Würdigung der Praxis der Pharmaindustrie widerzuspiegeln, bei der auch symptomlindernde Mittel patentiert werden, selbst wenn die vereinzelte Wirksamkeit stark erörtert werden kann. Der darauf basierende Schutz dient in der Regel der Sicherung von Wettbewerbsvorteilen und finanziellen Margen.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Galenica sowie andere Unternehmen im Pharmasektor es sich nicht erlauben können, Chancen im Zusammenhang mit Patentschutz zu ignorieren, auch wenn dies zu einer kritischen Wahrnehmung in der Öffentlichkeit führt. Klare Kommunikation und transparente Informationen über die Produkte und deren Nutzen sind entscheidend, um zum Ausdruck zu bringen, dass auch symptomlindernde Mittel wertvoll sein können. Daher sollten Pharmaunternehmen weiterhin bestrebt sein, sowohl die rechtlichen Aspekte des Patentschutzes als auch ihre ethische Verantwortung gegenüber den Patienten in ihrem Handeln zu berücksichtigen.

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